Grundleistungen
Zu den Grundleistungen der Verwaltung gehören insbesondere die in §§ 24, 27 Abs. 1, 2, 3 und 5, 28 Abs. 1 und 3 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben. Die Grundleistungen sichern der Gemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange.
1. Wirtschaftsplan
2. Jahresabrechnung
- Jahresabrechnung
- Zinsen
- Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Instandhaltungsrücklage
- Einsicht in Unterlagen der Abrechnung
3. Eigentümerversammlung und Niederschrift
- Eigentümerversammlung
- Vorsitz und Niederschrift
- Führung einer Beschluss-Sammlung
4. Hausordnung
5. Überwachen der Verträge der Gemeinschaft
6. Geldverwaltung
7. Rechnungskontrolle und –anweisung
8. Buchführung
Die Verwaltung richtet eine übersichtliche, kaufmännisch ordnungsgemäß geführte Buchhaltung im Vertragszeitraum, getrennt von derjenigen für andere Gemeinschaften ein.
Diese beinhaltet insbesondere:
- das Führen und Abrechnen von
- Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum;
- Einnahmekonten für Erträge;
- Ausgabekonten je Kostenart (ohne Ausweis der Mehrwertsteuer);
- Rücklagekonten einschließlich Anlage der Mittel;
- Konten für Mitarbeiter der Gemeinschaft (ohne Steuerberatungsleistung);
- Verrechnungskonten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum bis zur
Erstattung der verauslagten Beträge:
- das Buchen der Bankbewegungen für die Hausgeldzahlungen und Abrechnungsergebnisse;
- das Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlung;
- die Veranlassung der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs, das Melden der Gesamtheizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen, das Buchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder-/Teileigentum in die Einzel-/Jahresabrechnung.
9 Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum
- Anwesenheit vor Ort
Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, nimmt die Verwalterin eine technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch jährliche Begehung der Wohnanlage neben Zwischenprüfungen und Ortsterminen vor.
- Sonderfachleute
Soweit notwendig, zieht sie Sonderfachleute auf Kosten der Gemeinschaft bei (z. B. bei Meldungen von Mängeln in einzelnen Wohnungen zur Abklärung, inwieweit das Gemeinschaftseigentum hierfür kausal verantwortlich ist).
10 Abwicklung von Schadensfällen
- Empfehlung
Die Verwalterin trifft Empfehlungen bei der Auswahl technischer Lösungen und wirkt bei den Preisverhandlungen und der Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum mit.
- Klärung
Sie klärt Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum.
- Schadensminderung
Sie gibt Empfehlungen an die Wohnungseigentümer zur Schadensminderung und -beseitigung.
11 Instandhaltung und Instandsetzung
- Instandhaltung und Instandsetzung in dringenden Fällen
- Instandhaltungsmaßnahmen aufgrund Beschlussfassung
12 Allgemeine Leistungen
Der Verwalter führt den Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, für gemeinschaftliche Belange, soweit dieser im Rahmen der aufgeführten Grundleistungen veranlasst wurde.
29,95 Euro
Preis pro Monat je Wohneinheit zzgl. eine einmalige Einrichtungspauschale.Bei Fragen zu unseren Preismodellen rufen Sie uns gerne an. Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt.
Gerne können Sie optional weitere Leistungen individuell extra beauftragen, sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne.